begrenzte Maskenpflicht im Gottesdienst

Auf Basis der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Mai 2021 hat unser Kirchenrat einstimmig beschlossen, dass mit einer „7-Tages-Inzidenz unter 50“, solange im Kirchengebäude ein Sitzplatz eingenommen ist, die Maske im Gottesdienst abgelegt werden kann. Nach wie vor bestehen bleibt die OP- oder FFP2-Maskenpflicht im Eingang sowie Ausgang, solange ein Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde und sobald er verlassen wird.