Mit der derzeit geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung hat der Kirchenrat beraten, dass bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 35 nicht mehr länger im Gottesdienst auf den Gemeindegesang verzichtet werden muss. Deshalb ist das Konzept „Gottesdienst feiern in Zeiten der Corona-Pandemie“ angepasst worden, dass der versammelten Gemeinde angeboten wird, vor dem Ausgang aus der Kirche wieder miteinander zu singen.